Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist ein unabhängiges Organ der Kirchgemeinde, das für die Überprüfung aller finanziellen Angelegenheiten zuständig ist, die der Kirchgemeindeversammlung vorgelegt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Der Voranschlag (Budget)
- Die Jahresrechnung
- Spezialbeschlüsse wie Bauvorhaben, deren Budgets und Abrechnungen
Die RPK prüft die finanzrechtliche Zulässigkeit, die Angemessenheit der Ausgaben sowie deren rechnerische Korrektheit. Auf dieser Grundlage erstattet sie Bericht und gibt der Kirchgemeindeversammlung eine Empfehlung.
Aufgaben der RPK
Die Rechnungsprüfungskommission kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchgemeinde. Die Überprüfung umfasst:
- Gesetzmässigkeit: Sicherstellung, dass alle finanziellen Entscheidungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Sparsamkeit: Beurteilung, ob die Mittel der Kirchgemeinde verantwortungsvoll eingesetzt werden.
- Wirtschaftlichkeit: Bewertung, ob die Ausgaben effizient und zweckmäßig getätigt wurden.
Zusätzlich überprüft die RPK die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Standards, z. B. des Stadt- oder Regionalverbandes.
Mitglieder der RPK
Für die Amtsperiode 2022–2026 gehören folgende Personen der RPK an:
Viviane Monti (Präsidentin)
Mail: rpk-praesidium@st-antonius-zell.ch
Riccardo Varrica (Vizepräsident)
Mail: rpk-aktuariat@st-antonius-zell.ch