Kirchgemeinde Versammlung

Kirchgemeindeversammlung am Mittwoch 26. November 2025

Die Kirchenpflege lädt alle stimmberechtigten Angehörigen der römisch-katholischen Kirchgemeinde Zell zur Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. November 2025, 19.30 Uhr, ein. Die Versammlung findet im Pfarreisaal Kollbrunn statt.

 

Traktanden:

1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler

2. Abnahme Budget 2026

3. Wahl der Kirchenpflege

4. Varia

 

Stimm- und wahlberechtigt sind alle röm. kath. Personen, die nach der kirchlichen Ordnung Mitglieder der Kirchgemeinde Zell sind, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sowie im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs-oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Gäste sind herzlich willkommen.

 

Die Akten sind spätestens ab Freitag, 24. Oktober 2025 auf der Webseite (www.st.antonius-kollbrunn.ch) veröffentlicht.

Außerdem können die Akten ab Donnerstag, 30. November 2025 im Sekretariat der Katholischen Kirche St. Antonius, Bahnhofstrasse 9a, 8483 Kollbrunn eingesehen werden.

 

Anfragen nach § 23 des Kirchgemeindereglements sind bis spätestens zehn Arbeitstage (12. November 2025) vor der Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchenpflege Zell einzureichen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme                                   Die Kirchenpflege

Kirchgemeindeversammlung 25. Juni 2025, 19.30 Uhr

Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell
Kollbrunn, Rikon, Schlatt

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 25. Juni 2025, 19.30 Uhr
                 
Die Versammlung findet im Pfarreisaal Kollbrunn statt.
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler/innen
2. Abnahme der Jahresrechnung 2024
3. Abschreibung Projektkredit vom 19. 12. 2021
4. Abstimmung über den Fusionsvertrag mit Turbenthal
5. Varia
Stimm- und wahlberechtigt sind alle röm. kath. Personen, die nach der kirchlichen Ordnung Mitglieder der Kirchgemeinde Zell sind, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sowie im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Gäste sind herzlich willkommen.
Die Akten sind spätestens ab Mittwoch, 11. Juni 2025 auf der Webseite (www.st.antonius-kollbrunn.ch) veröffentlicht.
Ausserdem können die Akten ab Donnerstag, 12. Juni 2025 im Sekretariat der Katholischen Kirche St. Antonius, Bahnhofstrasse 9a, 8483 Kollbrunn eingesehen werden.
Anfragen nach § 23 des Kirchgemeindereglements sind bis spätestens zehn Arbeitstage (12. Juni 2025) vor der Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchenpflege Zell einzureichen.
Die Kirchenpflege

Kirchgemeindeversammlung, 25. Juni 2025, 19.30 Uhr - Fusionsvertrag

Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell
Kollbrunn, Rikon, Schlatt


Unsere Kirche hat Zukunft. Gemeinsam.

Abstimmung über den Fusionsvertrag mit Turbenthal

Die Fusion mit der Kirchgemeinde Turbenthal zur Kirchgemeinde Mittleres Tösstal ist ein riesiger Schritt für die Kirchgemeinde Zell. Es ist nach der Grenzbereinigung, über die Sie im letzten Herbst abgestimmt haben, der zweite Schritt zu einer lebensfähigen Kirchgemeinde. Die Kirchenpflegen sind der Überzeugung, dass beide Gemeinden über kurz oder lang zu klein sind, um eigenständig zu bestehen. Die beiden Pfarreien St. Antonius, Kollbrunn und Herz Jesu, Turbenthal, brauchen aber eine starke Kirchgemeinde, um die seelsorgerischen Aufgaben wahrzunehmen. Die Zusammenführung der Kirchgemeindeverwaltung, also der Kirchenpflegen, muss früher oder später passieren, weil es kaum noch möglich ist, die organisatorischen Aufgaben in der jetzigen Struktur zu bewältigen. Es fehlt an Personen, es fehlt an Mitteln.

Eine gemeinsame Kirchgemeinde ist noch immer keine grosse Gemeinde, aber es ist eine Gemeinde, die gross genug ist, mit den vorhandenen Mitgliedern und Mitteln das kirchliche Leben in allen betroffenen Gemeinden längerfristig zu sichern. Die Ressourcen können gebündelt werden, die Entscheidungswege sind kürzer und vor allem, es finden sich leichter engagierte Katholikinnen und Katholiken, die sich in der Organisation und Verwaltung einbringen können.

 

 

Der Fusionsvertrag ist grundsätzlich der Beschluss zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Zell und Turbenthal zur Kirchgemeinde Mittleres Tösstal.

 

Darüber hinaus regelt der Vertrag aber vor allem, die Organisation und den Vollzug dieses Zusammenschlusses:

  • Gleich vorweg: Es werden die Kirchgemeinden, nicht die Pfarreien zusammengeschlossen. Das heisst, künftig wird es eine Kirchgemeinde mit zwei Pfarreien St. Antonius in Kollbrunn und Herz Jesu in Turbenthal geben.
  • Die nächsten Schritte organisiert die Übergangsbehörde, das ist konkret der Zusammenschluss der Kirchenpflegen in der jetzigen Zusammensetzung. Bis Ende Jahr erarbeitet diese Behörde alles, was die künftige Kirchgemeinde betrifft. Dazu gehören besonders die neue Kirchgemeindeordnung, über die Sie im Herbst und das neue gemeinsame Budget über das Sie im November beschliessen werden.
  • Alles, was im Jahr 2025 noch die bestehenden Kirchgemeinden betrifft, bearbeiten die bisherigen Kirchenpflegen separat für ihre Kirchgemeinde.
  • Die neue Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission wählen Sie im Frühjahr 2026 für die vereinigte Kirchgemeinde Mittleres Tösstal.
  • Unter den organisatorischen Bestimmungen ist besonders wichtig, dass dem Personal der jetzigen Kirchgemeinden die Anstellung mindestens für die nächsten zwei Jahre garantiert wird.

 

Für eine sichere Zukunft unserer Kirche bitten wir Sie um die Zustimmung zum Fusionsvertrag.

 

KGV 4. Dezember 2024: Protokoll und Beschlüsse

Die Beschlüsse und das Protokoll der Kirchengemeindeversammlung können unter Amtliche Publikationen eingesehen werden.

Budget und die Investitionsplanung 2025

Kirchgemeindeversammlung

 

 

Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell
Kollbrunn, Rikon, Weisslingen, Schlatt und Kyburg

Einladung
zur Kirchgemeindeversammlung
am Mittwoch, 4. Dezember 2024, 19.30 Uhr
Pfarreisaal St. Antonius, Kollbrunn

 Traktanden

  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
  2. Wahlen Kirchenpflege
  3. Wahlen Rechnungsprüfungskommission
  4. Budget 2025 und Steuerfuss 2025
  5. Anfragen nach § 23 KG

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Zell (Gemeinden Zell, Schlatt, Weisslingen und Ortsteil Kyburg der Politischen Gemeinde Illnau-Effretikon), die das 18. Altersjahr vollendet haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts, der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbestimmung mit Ausweis B, C oder Ci sind. Gäste sind herzlich willkommen.

Die Akten sind spätestens ab Mittwoch, 20. November 2024 auf den Webseiten der Kirchgemeinde (www.st-antonius-kollbrunn.ch > publikationen > amtliche_publikationen) veröffentlicht. Ausserdem können sie ab Donnerstag, 21. November 2024 im Sekretariat der Katholischen Kirche St. Antonius, Bahnhofstrasse 9a, 8483 Kollbrunn eingesehen werden.

Anfragen nach § 23 des Kirchgemeindereglements sind bis spätestens zehn Arbeitstage (21. November 2024) vor der Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchenpflege Zell einzureichen.

Kollbrunn, 6. November 2024                                Die Kirchenpflege

Röm.-kath. Pfarramt St. Antonius
Bahnhofstrasse 9a
8483 Kollbrunn
Tel: +41 52 394 02 70
E-Mail:

Das Sekretariat ist wie folgt besetzt:
Donnerstag:08:30 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr