Amtliche Publikationen

Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 11. Februar 2026 um 19.30 Uhr im Pfarreisaal

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Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 26.11.2025

Information aus den Kirchenpflegen Turbenthal und Zell zur KGV in Turbenthal vom 22. Juni 2025 / Stimmrechtsrekurs

Gegen die Kirchgemeindeversammlung vom 22. Juni 2025 in Turbenthal hat ein Stimmberechtigter der Kirchgemeinde Turbenthal bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich einen Stimmrechtsrekurs erhoben. 

Die Rekurskommission hat am 2. Oktober 2025 den Rekurs gutgeheissen und die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 22.06.2025 vollumfänglich aufgehoben.

Die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Turbenthal hat entschieden, gegen den Entscheid der Rekurskommission kein Rechtsmittel zu erheben und beabsichtigt, die Jahresrechnung 2024 an der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025 zur erneuten Genehmigung zu traktandieren. 

Der Zusammenschlussvertrag mit der Kirchgemeinde Zell soll nach erfolgter gemeinsamer Überarbeitung den Stimmberechtigten ebenfalls schnellstmöglichst zur Abstimmung unterbreitet werden. Vorgesehen ist dazu eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung im Februar 2026. Dies betrifft beide Kirchgemeinden, also Zell und Turbenthal. Weil der Vertragstext leicht überarbeitet wurde, muss auch die Kirchgemeinde Zell nochmals über die neue Fassung befinden. 

Die Kirchenpflegen der Kirchgemeinden Zell und Turbenthal informieren die Mitglieder der Kirchgemeinde zu gegebener Zeit. 

Protokoll zur Kirchgemeindeversammlung vom 25.06.2025

Publiziert am: 03.07.2025

Kirchgemeindeversammlung 25. Juni 2025, 19.30 Uhr

Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell
Kollbrunn, Rikon, Schlatt

Einladung
zur Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 25. Juni 2025, 19.30 Uhr           
Die Versammlung findet im Pfarreisaal Kollbrunn statt.

Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler/innen
2. Abnahme der Jahresrechnung 2024
3. Aschreibung Projektkredit vom 19. 12. 2021
4. Abstimmung über den Fusionsvertrag mit Turbenthal
5. Varia
Stimm- und wahlberechtigt sind alle röm. kath. Personen, die nach der kirchlichen Ordnung Mitglieder der Kirchgemeinde Zell sind, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sowie im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Gäste sind herzlich willkommen.
Die Akten sind spätestens ab Mittwoch, 11. Juni 2025 auf der Webseite (www.st.antonius-kollbrunn.ch) veröffentlicht.
Ausserdem können die Akten ab Donnerstag, 12. Juni 2025 im Sekretariat der Katholischen Kirche St. Antonius, Bahnhofstrasse 9a, 8483 Kollbrunn eingesehen werden.
Anfragen nach § 23 des Kirchgemeindereglements sind bis spätestens zehn Arbeitstage (12. Juni 2025) vor der Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchenpflege Zell einzureichen.

Die Kirchenpflege


Kirchgemeindeversammlung 25. Juni 2025, 19.30 Uhr - Fusionsvertrag

Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell
Kollbrunn, Rikon, Schlatt

Unsere Kirche hat Zukunft. Gemeinsam.

Abstimmung über den Fusionsvertrag mit Turbenthal

Die Fusion mit der Kirchgemeinde Turbenthal zur Kirchgemeinde Mittleres Tösstal ist ein riesiger Schritt für die Kirchgemeinde Zell. Es ist nach der Grenzbereinigung, über die Sie im letzten Herbst abgestimmt haben, der zweite Schritt zu einer lebensfähigen Kirchgemeinde. Die Kirchenpflegen sind der Überzeugung, dass beide Gemeinden über kurz oder lang zu klein sind, um eigenständig zu bestehen. Die beiden Pfarreien St. Antonius, Kollbrunn und Herz Jesu, Turbenthal, brauchen aber eine starke Kirchgemeinde, um die seelsorgerischen Aufgaben wahrzunehmen. Die Zusammenführung der Kirchgemeindeverwaltung, also der Kirchenpflegen, muss früher oder später passieren, weil es kaum noch möglich ist, die organisatorischen Aufgaben in der jetzigen Struktur zu bewältigen. Es fehlt an Personen, es fehlt an Mitteln.

Eine gemeinsame Kirchgemeinde ist noch immer keine grosse Gemeinde, aber es ist eine Gemeinde, die gross genug ist, mit den vorhandenen Mitgliedern und Mitteln das kirchliche Leben in allen betroffenen Gemeinden längerfristig zu sichern. Die Ressourcen können gebündelt werden, die Entscheidungswege sind kürzer und vor allem, es finden sich leichter engagierte Katholikinnen und Katholiken, die sich in der Organisation und Verwaltung einbringen können.

Der Fusionsvertrag ist grundsätzlich der Beschluss zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Zell und Turbenthal zur Kirchgemeinde Mittleres Tösstal.

Darüber hinaus regelt der Vertrag aber vor allem, die Organisation und den Vollzug dieses Zusammenschlusses:

  • Gleich vorweg: Es werden die Kirchgemeinden, nicht die Pfarreien zusammengeschlossen. Das heisst, künftig wird es eine Kirchgemeinde mit zwei Pfarreien St. Antonius in Kollbrunn und Herz Jesu in Turbenthal geben.
  • Die nächsten Schritte organisiert die Übergangsbehörde, das ist konkret der Zusammenschluss der Kirchenpflegen in der jetzigen Zusammensetzung. Bis Ende Jahr erarbeitet diese Behörde alles, was die künftige Kirchgemeinde betrifft. Dazu gehören besonders die neue Kirchgemeindeordnung, über die Sie im Herbst und das neue gemeinsame Budget über das Sie im November beschliessen werden.
  • Alles, was im Jahr 2025 noch die bestehenden Kirchgemeinden betrifft, bearbeiten die bisherigen Kirchenpflegen separat für ihre Kirchgemeinde.
  • Die neue Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission wählen Sie im Frühjahr 2026 für die vereinigte Kirchgemeinde Mittleres Tösstal.
  • Unter den organisatorischen Bestimmungen ist besonders wichtig, dass dem Personal der jetzigen Kirchgemeinden die Anstellung mindestens für die nächsten zwei Jahre garantiert wird.

Für eine sichere Zukunft unserer Kirche bitten wir Sie um die Zustimmung zum Fusionsvertrag.

KGV 4. Dezember 2024: Protokoll und Beschlüsse

Publiziert 11.12.2024

Budget und die Investitionsplanung 2025

Publiziert 28.11.2024

Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024

Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell
Kollbrunn, Rikon, Weisslingen, Schlatt und Kyburg

Einladung
zur Kirchgemeindeversammlung
am Mittwoch, 4. Dezember 2024, 19.30 Uhr
Pfarreisaal St. Antonius, Kollbrunn

 Traktanden

  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
  2. Wahlen Kirchenpflege
  3. Wahlen Rechnungsprüfungskommission
  4. Budget 2025 und Steuerfuss 2025
  5. Anfragen nach § 23 KG

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Zell (Gemeinden Zell, Schlatt, Weisslingen und Ortsteil Kyburg der Politischen Gemeinde Illnau-Effretikon), die das 18. Altersjahr vollendet haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts, der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbestimmung mit Ausweis B, C oder Ci sind. Gäste sind herzlich willkommen.

Die Akten sind spätestens ab Mittwoch, 20. November 2024 auf den Webseiten der Kirchgemeinde (www.st-antonius-kollbrunn.ch > publikationen > amtliche_publikationen) veröffentlicht. Ausserdem können sie ab Donnerstag, 21. November 2024 im Sekretariat der Katholischen Kirche St. Antonius, Bahnhofstrasse 9a, 8483 Kollbrunn eingesehen werden.

Anfragen nach § 23 des Kirchgemeindereglements sind bis spätestens zehn Arbeitstage (21. November 2024) vor der Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchenpflege Zell einzureichen.

Kollbrunn, 6. November 2024                                Die Kirchenpflege

Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung 25.09.2024

Die Medienmitteilung können Sie hier finden.

Traktanden
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
2. Vertrag Grenzbereinigung Kyburg
3. Vertrag Grenzbereinigung Weisslingen
4. Anfragen nach § 23 KG

Kirchgemeindeversammlung 12. Juni 2024

Mittwoch, 12. Juni 2024, 19.30 Pfarreisaal
Bahnhofstrasse 9, 8483 Kollbrunn

Absage der Kirchgemeindeversammlung vom 11.06.2023

Aufgrund des Rücktritts der Kirchenpflege Mitte Mai 2023 und der erlassenen Verfügungen der Aufsichtskommission (16. Mai) und des Synodalrates (17. Mai) wird die angekündigte Kirchgemeindeversammlung von
Sonntag, 11. Juni 2023, 10:00 Uhr im Pfarreisaal in Kollbrunn
abgesagt.

Die Stimmberechtigten der Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell werden im 2. Halbjahr 2023 zu einer Kirchgemeindeversammlung eingeladen.

Christian Schmid, Sachwalter, 25. Mai 2023

Kirchgemeindeversammlung vom 11.06.2023

ABGESAGT!

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2023

Die Stimmberechtigten der Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell werden eingeladen auf Sonntag, 11. Juni 2023, 10:00 Uhr zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung im Pfarreisaal in Kollbrunn.

Traktanden

  1. Wahl der Stimmenzähler/innen
  2. Abnahme der Jahresrechnung 2022
  3. Ersatzwahl der Mitglieder und der Präsidentin/des Präsidenen der Kirchenpflege
  4. für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
  5. Anfragen nach § 23 KGR
  6. Varia

Die Akten liegen ab dem 26. Mai 2023 im Sekretariat zu den regulären Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Informationen sind auch auf st-antonius-kollbrunn.ch abrufbar.
Details siehe PDF (weiter unten)

Beschluss des Synodalrates vom 16.03.2023

Publiziert am 18.04.2023

Mit Beschluss vom 16.03.2023 hat der Synodalrat beschlossen, dass falls per 31.03.2023 kein Budget vorliegt, das Budget durch den Synodalrat festgelegt wird. Der Synodalrat hat den Steuerfuss auf 12% bei einem einfachen Steuertrag von CHF 4'323'333.33 festgesetzt.

Dem Entscheid der Rekurskommission wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rekurs gegen die a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 19.02.2023

Publiziert am 18.04.23

Gegen die Kirchgemeindeversammlung vom 19.02.2023 wurde ein Rekurs ergriffen.
Dieser wurde von der Rekurskommission mit Beschluss vom 13.03.2023 teilweise gutgeheissen.

Kirchgemeindeversammlung vom 19.02.23

Publiziert am 09.02.23

Publiziert am 12.04.2023

Wahlen Mitglied der Synode

Stille Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2023 - 2027

Der Gemeinderat Zell hat am 19. Januar 2023 beschlossen:

  1. Als Mitglied der Synode für die Amtsdauer 2023 – 2027 wird in stiller Wahl als gewählt erklärt:

    Palm, Elisabeth, geb. 1957, Theologin, 8484 Weisslingen

  2. Gegen diesen Entscheid kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastr. 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

8486 Rikon, 2. Februar 2023
Im Auftrag der Röm.-kath. Kirchgemeinde Zell: Gemeinderat Zell
Publiziert am 02.02.2023

Kirchgemeindeversammlung vom 27.11.22

Publiziert am 27.10.2022

Publiziert am 12.04.2023

Kirchgemeindeversammlung vom 22. Mai 2022

Publiziert am 13.04.2022

Publiziert am 12.04.2023

Kirchgemeindeversammlung vom 19. Dezember 2021

Publiziert am 13.11.2021

Röm.-kath. Pfarramt St. Antonius
Bahnhofstrasse 9a
8483 Kollbrunn
Tel: +41 52 394 02 70
E-Mail:

Das Sekretariat ist wie folgt besetzt:
Donnerstag:08:30 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr